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Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Anwendungssoftware „Turbit AI Services“  - (Application Service Providing)

Stand: 27.09.2019

 

Allgemeines


Application Service Providing (ASP) ermöglicht dem Kunden die Nutzung von Software, ohne dass dieser die Software auf eigener Hardware zu installieren braucht.


§ 1  Anwendungsbereich, KEINE Nutzung durch Verbraucher,  Leistungsgenstand, Funktionalität


(1) Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für den Abschluss von Verträgen über die Nutzung der  Anwendungssoftware gemäß Absatz (4)  zwischen Turbit Systems GmbH (im Folgenden: TURBIT) und dem Kunden von TURBIT („Kunde“).


(2) Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als TURBIT ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


(3) TURBIT stellt die  Anwendungssoftware  nach diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen nur Kunden zur Verfügung, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Die Nutzung der  Anwendungssoftware  ist somit nicht gestattet, wenn sie weder der gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann. TURBIT darf z.B. durch eine Abfrage der Ust-ID jederzeit prüfen, ob diese Voraussetzung gegeben ist.


(4) Leistungsgegenstand  ist die Gewährung eines Zugriffs zur Anwendungssoftware  " Turbit Web Report" (im Folgenden:  Anwendungssoftware)  durch TURBIT zur Nutzung durch den Kunden über eine Datenfernverbindung sowie damit verbundene weitere Leistungen.


(5) Mithilfe der durch die Anwendungssoftware bereitgestellten Tools hat der Kunde u.a. die Möglichkeit, SCADA-Daten von Windenergieanlagen hochzuladen und zu analysieren. Weiter hat der Kunde die Möglichkeit, die Analyse mit Hilfe von SCADA-Daten, die von anderen Kunden hochgeladen wurden, anonymisiert oder über die Berechnung von Durchschnittswerten durchzuführen oder Daten miteinander zu vergleichen. Anhand sämtlicher zur Verfügung stehender Daten und der algorithmusbedingten künstlichen Generierung von Wissen aus Erfahrung der Anwendungssoftware [machine learning] kann für den jeweiligen Kunden eine automatisierte Handlungsempfehlung angeboten werden. Der Kunde kann für Windenergieanlagen, deren SCADA-Daten von ihm hochgeladenen wurden, zum Zwecke der Wartung und Reparaturarbeiten Logbücher anlegen. Der vollständige Funktionsumfang der Anwendungssoftware ist unter der URL  https://report.turbit-systems.de  jeweils  in  den einzelnen Tools zugeordnet und dargestellt. TURBIT sichert dem Kunde keine bestimmte prozentuale Erfolgswahrscheinlichkeit bei Vorhersagen zu, ebenso entstehen keine Forderungen oder Ersatzansprüche gegenüber TURBIT bei Fehlalarmen oder nicht erfolgten Vorhersagen.


§ 2 Leistungspflichten TURBIT – Bereitstellung der  Software-Applikation


(1) TURBIT räumt dem Kunden die Nutzung der Anwendungssoftware in der Version 0.2   (Alpha-Version)  über das Internet ein. TURBIT verpflichtet sich, die Anwendungssoftware dem Kunden auf Servern, die im Einflussbereich von TURBIT stehen, auf die der Kunde, soweit dies erforderlich ist, Zugriff hat,  zugänglich zu machen und zu erhalten. TURBIT ist zu keinen Schadensersatzzahlungen oder sonstigen Entschädigungszahlungen verpflichtet, die durch einen Verfügbarkeitsausfall von weniger als 5% pro Jahr entstehen.


(2) Der Zugang zur Anwendungssoftware erfolgt über einen login unter der URL  https://report.turbit-systems.de. Der erstmalige Zugang Zwecks Registrierung hat über einen Link „REGISTER“-Button unter der vorbenannten URL zu erfolgen. Dort legt der Kunde auch seine Zugangsdaten für den späteren login fest, indem er sich einen Benutzernamen wählt und ein Passwort vergibt. Der Kunde erhält nach seiner Registrierung unter der vorbenannten URL eine E-Mail mit einem Link, unter dem die Registrierung abgeschlossen wird.


(3) Eine Anpassung der Anwendungssoftware an die konkreten Bedürfnisse des Kunden ist nur bei entsprechender Vereinbarung und nur gegen ein zusätzliches Entgelt geschuldet.


(4) TURBIT verpflichtet sich nach der Maßgabe des § 3 dieser Nutzungsbedingungen zur ständigen Pflege und Aktualisierung der Anwendungssoftware. TURBIT ist berechtigt, die Software zu ändern, insbesondere um sie dem technologischen Fortschritt anzupassen. Wesentliche Änderungen, welche die Funktionalität der Anwendungssoftware insgesamt verändern, wird TURBIT mit einer Frist von mindestens 2 Wochen schriftlich (z.B. E-Mail) gegenüber dem Kunden ankündigen.


(5) Sofern dies erforderlich ist, gibt TURBIT dem Kunden gegen Entgelt Hilfestellung bei der Inbetriebnahme von einzelnen Softwarekomponenten auf dem Computersystem des Kunden.


(6) TURBIT wird dem Kunden nach Vertragsschluss Supportleistungen nach Maßgabe des § 4 dieser Nutzungsbedingungen bereitstellen.


§ 3 Leistungspflichten TURBIT - Pflege der Anwendungssoftware und der Datenverbindung, Aktualisierung


(1) Dem Kunden wird der aktuelle Stand der gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages zur Nutzung bereitgestellten Anwendungssoftware bereitgestellt.


(2) TURBIT teilt dem Kunden etwaige Funktionsstörungen der Anwendungssoftware mit und beseitigt sämtliche Softwarefehler, sobald TURBIT von ihnen Kenntnis erlangt. Ein Softwarefehler liegt vor, wenn die Anwendungssoftware die unter der URL  https://report.turbit-systems.de  angegebenen Funktionen der dort dargestellten Tools nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, die Datenverarbeitung unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Anwendungssoftware nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.


(3) Ändern sich rechtliche Vorschriften oder Normen, technische oder wissenschaftliche Erkenntnisse, die für die Funktionstüchtigkeit der Anwendungssoftware im Hinblick auf die Zwecke, die die Kunden der Anwendungssoftware typischerweise bei deren Nutzung verfolgen, von nicht ganz unerheblicher Bedeutung sind, so nimmt TURBIT Anpassungen der Anwendungssoftware vor, sobald TURBIT Kenntnis von den Änderungen erlangt. Die Art der Anpassung der Anwendungssoftware (Update, Upgrade etc.) obliegt TURBIT.


(4) Sobald TURBIT die Anwendungssoftware durch neue oder verbesserte Funktionen oder andere Leistungsmerkmale ändert bzw. ergänzt, ersetzt TURBIT die Anwendungssoftware durch die geänderte bzw. ergänzte Anwendungssoftware. Dies gilt allerdings nur und erst dann, wenn die Testphase für die Änderungen und Ergänzungen abgeschlossen ist und TURBIT die Anwendungssoftware in der geänderten bzw. ergänzten Fassung am Markt anbietet.


(5) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Anwendungssoftware durch TURBIT können jederzeit, auch während der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt werden.


§ 4 Leistungspflichten TURBIT – Support


(1)  TURBIT  stellt dem Kunden zur Unterstützung in technischen Fragen einen Kundendienst (Support) zur Verfügung, den der Kunde über E-Mail oder Konaktformular erreichen kann. Der Support dient allein der Unterstützung des Kunden bei der Inanspruchnahme der gemäß dieser Nutzungsbedingungen geschuldeten Leistungen von TURBIT. TURBIT hat das Recht für Support Leistungen, die über eine Stunde pro Monat hinausgehen, ein zusätzliches Entgelt zu verlangen.


§ 5 Leistungspflichten TURBIT– Datahosting


(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf dem für ihn von TURBIT eingerichteten virtuellen Datenserver Daten (insbesondere SCADA-Daten von Windenergieanlagen, Wartungsdaten, aber auch Fotos der Windenergieanlagen, der Gelände oder von Maschinenteilen) abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Software zugreifen kann. TURBIT wird dem Kunden ausreichenden Speicherplatz zur Speicherung eigener Daten zur Verfügung stellen. Der Speicherplatz ist auf 10 GB begrenzt.


(2) TURBIT wird die Daten des Kunden sichern, insbesondere durch Vorkehrungen gegen Datenverlust bei Computerabsturz und zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden. Zu diesem Zweck wird TURBIT arbeitstäglich Backups vornehmen und gleichfalls in angemessenen zeitlichen Abständen, die im Ermessen von TURBIT liegen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen und Firewalls installieren bzw. aktualisieren.


(3) TURBIT schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. Ihn treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.


§ 6 Datenschutz personenbezogener Daten


(1) Es gelten die Regelungen der Datenschutzerklärung von TURBIT.


(2) Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Bestimmungen unter § 6 nur auf personenbezogene Daten Anwendung finden. Für alle sonstigen vom Kunden hochgeladenen Daten, insbesondere die SCADA-Daten finden die Bestimmungen unter § 7 dieser Nutzungsbedingungen Anwendung.


§ 7 Einräumung Datennutzungsrechte an TURBIT


(1) Mit dem Hochladen von Daten  auf den Server mit der URL   https://report.turbit-systems.de  oder jeder sonstigen zur Verfügungsstellung von Daten (z.B. durch eine API) an TURBIT (insbesondere von SCADA-Daten, Logbuch- und Wartungsdaten) räumt der Kunde TURBIT unwiderruflich das inhaltlich uneingeschränkte sowie zeitlich und örtlich unbegrenzte Nutzungs- und Verwertungsrecht an diesen Daten in anonymisierter Form, also ohne Zuordnung zu dem personalisierten Unternehmens-Datensatz („Unternehmensdaten“), ein,  diese anonymisierten Daten  insbesondere  zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu bearbeiten, in Datenbanken einzuspeisen, öffentlich oder einzelnen Dritten zugänglich zu machen, Dritten zu übertragen, öffentlich durch Datenträger  wiederzugeben  und zu löschen. So wird TURBIT Beispielsweise diese anonymisierten Daten zur Erstellung/Weiterführung von Statistiken und zum Training der Algorithmen der Anwendungssoftware verwenden bzw. bearbeiten und diese  anonymisierten  Daten den übrigen Kunden im Rahmen der funktionsgemäßen Nutzung der Anwendungssoftware sowie Dritten als API (Interface-Schnittstelle) zur Verfügung stellen.


(2) Das nach Absatz (1) eingeräumte Nutzungsrecht zugunsten TURBIT an den anonymisierten Daten bleibt auch nach Ende der Vertragslaufzeit inhaltlich uneingeschränkt sowie zeitlich und örtlich unbegrenzt bestehen.


(3) Mit dem Hochladen von Daten (insbesondere von SCADA-Daten, Logbuch- und Wartungsdaten) auf den Server mit der URL  https://report.turbit-systems.de  räumt der Kunde TURBIT das übertragbare Nutzungs- und Verwertungsrecht an diesen Daten ein, diese Daten unter Zuordnung zu den Unternehmensdaten des Kunden zur funktionsgemäßen Nutzung der Anwendungssoftware entsprechend § 1 (5) dieser Nutzungsbedingungen, so z.B., zum Führen von Log- und Wartungsbüchern und zur Datenanalyse, zu  verwenden  , insbesondere diese Daten zu speichern,  zu vervielfältigen, zu bearbeiten und in Datenbanken einzuspeisen  .


(4) Mit Beendigung des im Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen abgeschlossenen Vertrages über die Nutzung der Anwendungssoftware endet das unter Absatz (3) eingeräumte Nutzungsrecht der durch die Zuordnung zu den Unternehmensdaten des Kunden nichtanonymisierten Daten. § 6 (1) und (2) dieser Nutzungsbedingungen gelten für die Unternehmensdaten des Kunden entsprechend. Hiervon unberührt bleibt das nach Absatz (1) eingeräumte und weiterhin bestehende Nutzungs- und Verwertungsrecht der anonymisierten Daten entsprechend der Regelungen unter Absatz (1) und Absatz (2).


(5) TURBIT wird Kunden oder Dritten gegenüber niemals Daten veröffentlichen, die einem bestimmten Unternehmen bzw. einer bestimmten Person zugeordnet werden könnten,  es sei denn der Kunde hat TURBIT ausdrücklich die Erlaubnis hierzu gegeben.  Es werden Beispielsweise Daten zur Anlagenleistung nur regional ausgewiesen, so dass sie nicht einer bestimmten Adresse zuzuordnen sind.  Ausgenommen hiervon sind Informationen, welche zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung bereits offenkundig waren sowie Informationen, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offenbart werden müssen oder gegenüber Personen offenbart werden, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.


§ 8 Leistungspflichten des Kunden - Datenverbindung, Mängelrüge, Nutzung durch Dritte


(1) Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem von TURBIT definierten Datenübergabepunkt herzustellen. TURBIT ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.


(2) Im Falle der Funktionsstörung der Software wird der Kunde dies TURBIT unverzüglich unter Angaben der näheren Umstände des Auftretens der Funktionsstörung, ihrer Auswirkungen und möglicher Ursachen mitteilen. Für die Mitteilung wird der Kunde gegebenenfalls auf qualifizierte Mitarbeiter zurückgreifen.


(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Anwendungssoftware Dritten, etwa durch Überlassen der Login-Daten, zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Nicht Dritter sind die Mitarbeiter des Kunden. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet.


(4) Sofern Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese sorgfältig zu verwahren und eine Nutzung durch Dritte auszuschließen.


§ 9 Leistungspflichten des Kunden - Vervielfältigungs- und Urheberrechte, Änderungen an der Anwendungssoftware, Rechte Dritter


(1) Der Kunde darf die Anwendungssoftware nicht vervielfältigen, es sei denn eine Vervielfältigung ist für die Benutzung der Software notwendig. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Anwendungssoftware in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o.ä.) der von dem Kunden eingesetzten Hardware. Weitergehende Vervielfältigungen, zu denen insbesondere auch der Ausdruck des Programmcodes zählen, darf der Kunde nicht anfertigen. Die Befugnis des Kunden zur Vervielfältigung des Programmcodes unter den Voraussetzungen des § 69 e Abs. 1 UrhG bleibt unberührt.


(2) Der Kunde darf keine Änderungen an der Anwendungssoftware vornehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Beseitigung von Fehlern notwendig sind, sofern TURBIT sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder – insbesondere wegen der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens - zur Fehlerbeseitigung außerstande ist.


(3) Die Dekompilierung der Anwendungssoftware ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Vervielfältigungen des Codes oder Übersetzungen der Codeform, die unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der überlassenen Software oder mit anderen Computerprogrammen zu erhalten, sofern die in § 69 e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Urhebergesetz angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind.


(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, auf die  Anwendungssoftware  oder Teile davon zuzugreifen, indem der Kunde automatische Prozesse verwendet, es sei denn, der Kunde hat eine vorherige schriftliche Erlaubnis dazu erhalten.


(5) Der Kunde ist allein für den Inhalt und die Integrität der hochgeladenen Daten verantwortlich. TURBIT hat keinerlei Einfluss auf die Daten des Kunden, weder auf Richtigkeit noch auf Rechtmäßigkeit oder dergleichen. Der Kunde versichert, keine Inhalte zu speichern oder zu veröffentlichen, deren Vervielfältigung oder Verwendung auf das anwendbare Recht oder die Rechte Dritter verstoßen könnte. Der Kunde versichert, über die entsprechenden Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Verpflichtungsrechte) zu verfügen. Es ist streng verboten, Material zu speichern oder zu veröffentlichen, das als pornografisch, diskriminierend, rassistisch, abfällig, abschreckend oder wettbewerbswidrig betrachtet werden kann. Der Kunde verpflichtet sich dazu, keine Daten zu speichern oder an andere Kunden oder die Öffentlichkeit weiterzugeben, die gegen Jugendschutz oder Strafrecht verstoßen.


(6) Der jeweilige Verstoß gegen ein unter Absätze (1) bis (5) dargestelltes Verbot stellt einen wichtigen Kündigungsgrund gemäß § 9 (4) dieser Nutzungsbedingungen dar.


(7) Der Kunde ist verpflichtet, TURBIT für jegliche Haftung zu entschädigen, die aus der Rechtswidrigkeit der durch den Kunden hochgeladenen Daten und Inhalte entsteht. Hierzu gehört auch die Verpflichtung, TURBIT für alle Prozesskosten zu entschädigen.


§ 10 Vertragslaufzeit, Kündigung


(1) Der Nutzungsvertrag tritt mit der erstmaligen Registrierung und Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern dies nicht anders im Angebot vereinbart ist.

(2) Die Nutzung der Vertragssoftware und den übrigen nach § 1 bis § 5 dieser Nutzungsbedingungen von TURBIT zu erbringenden Leistungen ist eine entsprechende Vergütung des Kunden an TURBIT zu zahlen. Näheres ist in dem entsprechenden Angebot von TURBIT zu finden.

(3) Der Vertrag kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) gekündigt werden, mit einer Frist von 3 Monaten vor dem Ende eines Jahrespaketes bei einem Paket mit einer Laufzeit von einem Jahr oder länger, sofern dies nicht anders im Angebot vereinbart ist.


(4) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 11 Mängel, Gewährleistung


(1) Hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der Anwendungssoftware gemäß § 2 Absatz 1 dieser Nutzungsbedingungen und des Datahostings gemäß § 5 dieser Nutzungsbedingungen gelten die Gewährleistungsvorschriften der §§ 535 ff. BGB. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Im Übrigen finden die Vorschriften des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff BGB) Anwendung.


(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Anwendungssoftware und deren Funktionsweise unverzüglich im Anschluss an die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit durch einen qualifizierten Mitarbeiter untersuchen zu lassen und erkannte Mängel schriftlich (E-Mail, Brief) unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Anwendungssoftware als genehmigt, es sei denn, dass er sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.


§ 12 Haftung


(1) Unbeschränkte Haftung

TURBIT haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TURBIT nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.


(2) Haftungsbeschränkung

TURBIT haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren typischerweise eintretenden (vertragstypischen) Durchschnittsschaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von TURBIT.


§ 13  Rechtswahl und Gerichtsstand


(1) Für diese Nutzungsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.


(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von TURBIT in Berlin. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. TURBIT ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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